Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Han Teppichreinigung – betrieben durch die Gebäude & Recycling Partner GmbH
Gösgerstrasse 35, 4662 Winznau
Telefon: 079 956 46 52
E-Mail: info@hanteppichreinigung.ch
Web: www.hanteppichreinigung.ch

Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!
 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, Aufträge und Verträge, die unter der Geschäftsbezeichnung Han Teppichreinigung – ein Geschäftsbereich der Gebäude & Recycling Partner GmbH, Gösgerstrasse 35, 4652 Winznau – erbracht werden. Der Geltungsbereich umfasst insbesondere Teppichreinigungen, Teppichreparaturen, Teppichrestaurationen, Polsterreinigungen, Spannteppich- und Bodenreinigungen sowie den Hol- und Bringservice. Die AGB gelten für alle Auftragserteilungen, unabhängig davon, ob diese persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, über unsere Website oder über Messaging- und Social-Media-Kanäle (insbesondere WhatsApp, Instagram, Facebook) erfolgen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

2. Vertragsabschluss, Einbezug der AGB und Vorabprüfung

  1. Ein Vertrag kommt verbindlich zustande, sobald der Kunde mündlich, telefonisch, schriftlich oder digital (z. B. via Online-Formular, WhatsApp-Nachricht oder Instagram Direct Message) einen Auftrag erteilt oder einen Terminvorschlag bestätigt.

  2. Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und vollumfänglich zu akzeptieren. Bei Kontaktaufnahme oder Auftragserteilung über Plattformen, Profile oder Medien, auf denen auf diese AGB oder die Website www.hanteppichreinigung.ch verwiesen wird, gelten die AGB als ausdrücklich einbezogen und genehmigt.

  3. Mitwirkungspflicht des Kunden (Zustandserfassung): Der Kunde ist verpflichtet, vor der Auftragsausführung bzw. Abholung aussagekräftige Fotos des Teppichs (einschliesslich erkennbarer Flecken, Besonderheiten oder Vorschäden) zu übermitteln oder ausdrücklich schriftlich eine Vorab-Besichtigung durch uns zu verlangen. Unterbleibt dies, gilt der Teppich im Zustand übernommen, wie er sich bei Beginn der Reinigung darstellt. Für Veränderungen oder erst bei/nach der Reinigung erkennbare Unregelmässigkeiten wird jede Haftung abgelehnt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Massgebend sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Tarife.

  2. Die Bezahlung erfolgt wahlweise:

    • Bar, via TWINT oder per Karte bei Abholung oder Auslieferung;

    • Gegen Vorauskasse (insbesondere bei Neukunden oder Spezialaufträgen);

    • Auf Rechnung, rein netto zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum (Geschäftskunden).

  3. Bei Zahlungsverzug behält sich die Gebäude & Recycling Partner GmbH die Verrechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. sowie Mahnspesen (CHF 20.– ab der 2. Mahnung) und Betreibungskosten vor.

  4. Bei fehlerhaften, unvollständigen oder unzutreffenden Angaben bezüglich Massen, Materialart, Herkunft oder Verschmutzungsgrad behält sich das Unternehmen vor, den Endpreis an den tatsächlichen Aufwand anzupassen.

  5. Für Teppiche mit einer Länge von mehr als 3 Metern wird aufgrund des erhöhten Aufwands bei Transport, Reinigung, Trocknung und Handling ein zusätzlicher Servicezuschlag von 30% auf den regulären Reinigungspreis berechnet.

 

4. Abholung, Lieferung und Deponierung

  1. Abhol- und Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten.

  2. Ist der Kunde zum vereinbarten Lieferzeitpunkt nicht anwesend und wurde eine Deponierung (z. B. vor der Wohnungstür, im Hauseingang oder auf dem Grundstück) vereinbart oder stillschweigend geduldet, erfolgt diese vollumfänglich auf Gefahr des Kunden. Die Gebäude & Recycling Partner GmbH haftet nicht für Diebstahl, Beschädigung, Verschmutzung oder Witterungseinflüsse nach erfolgter Deponierung.

5. Reinigung, Materialrisiken und Haftungsausschluss

  1. Sorgfalt & Reinigungserfolg: Alle Reinigungsarbeiten werden mit fachgerechter Sorgfalt und geeigneten Reinigungsmitteln ausgeführt. Eine Erfolgsgarantie für die restlose oder vollständige Beseitigung hartnäckiger Flecken, Farbverläufe, Vergilbungen oder Gerüche (z. B. Urin, Brand, Moder) kann nicht übernommen werden.

  2. Material-, Farb- und Formrisiken: Aufgrund materialspezifischer Eigenschaften, unbeständiger Färbungen, Web-/Knüpfarten, Vorbeanspruchung oder Fabrikationsmängeln übernimmt die Gebäude & Recycling Partner GmbH keine Haftung für:

    • Farbveränderungen jeglicher Art, einschliesslich des Ausblutens, Lösens, Auslaufens oder Verlaufens unbeständiger Farben (Farbauslauf) sowie Verfärbungen angrenzender Muster, Grundgewebe oder Fransen;

    • Mass- und Formveränderungen, wie das Einlaufen, Schrumpfen, Verziehen, Ausdehnen oder Wellenbildung des Gewebes;

    • Rückenbeschichtungen & Verklebungen, insbesondere das Lösen, Ausbröseln, Verrotten, Zersetzen oder Verfärben von rückseitigen Latex-, Klebe-, Schaumstoff- oder Gummibeschichtungen (z. B. bei Tufting- oder Spannteppichen);

    • Vor- und Begleitschäden, mürbe Fasern, Mottenfrass, Verschleiss sowie Schäden oder Fleckfixierungen, die durch unsachgemässe Vorbehandlungen des Kunden (z. B. Einsatz aggressiver Haushaltsmittel/Fleckensprays) entstanden sind oder erst durch die Reinigung sichtbar werden.

  3. Haftungsbeschränkung (OR Art. 100): Soweit gesetzlich zulässig, wird jede Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit vollumfänglich wegbedungen. Bei nachweislich grobfahrlässig oder absichtlich durch uns verursachten Schäden haftet die Gebäude & Recycling Partner GmbH ausschliesslich bis maximal zur Höhe des aktuellen, objektiven Zeitwerts des betroffenen Gegenstandes. Weitergehende Schadenersatzansprüche (wie indirekte Schäden oder Nutzungsausfall) sind ausgeschlossen.

  4. Transportverpackung (Folie): Die für die Auslieferung bzw. Rückgabe verwendete Folienverpackung dient ausschliesslich als temporärer Transportschutz. Der Kunde ist verpflichtet, diese Verpackung unmittelbar nach Erhalt des Teppichs vollständig zu entfernen. Teppiche dürfen keinesfalls in der Folie gelagert werden. Für Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbildung, Stockflecken oder Gerüche infolge unterlassener oder verspäteter Folienentfernung wird jede Haftung abgelehnt.

6. Beanstandungen und Rügefrist

  1. Der Kunde hat die gereinigte Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen.

  2. Mängel, Unvollständigkeiten oder Beanstandungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt schriftlich und mit aussagekräftiger Fotodokumentation zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Arbeit als vollständig genehmigt und mängelfrei abgenommen.

7. Stornierungen, Terminänderungen und Lagerung

  1. Stornierungen oder Verschiebungen bis zu 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin sind kostenlos.

  2. Bei Stornierungen zwischen 6 und 3 Werktagen vor dem Termin werden 50 %, bei weniger als 3 Werktagen oder am Ausführungstag 100 % der Auftragssumme fällig.

  3. Lagergebühren: Werden fertig gereinigte Teppiche nach Bereitstellungsanzeige nicht innerhalb von 30 Kalendertagen abgeholt oder angenommen, wird ab dem 31. Tag eine Einlagerungsgebühr von CHF 2.– pro Tag und Teppich in Rechnung gestellt.

8. Gesetzliches Retentionsrecht (Pfandrecht)

Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offenen Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag steht der Gebäude & Recycling Partner GmbH an den im Besitz befindlichen Gegenständen des Kunden ein gesetzliches Retentionsrecht gemäss Art. 895 ff. ZGB zu.

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden vertraulich und nach den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) verarbeitet. Sie dienen ausschliesslich der Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung und werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.

10. Salvatorische Klausel, anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

  2. Es gilt ausschliesslich Schweizer materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  3. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Solothurn, Schweiz.